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Erbrecht und Pflichtteilsrecht Limburg
ALEX Anwälte und Notare
Hans-Jürgen Schmidt
Rechtsgebiete
Erbrecht, Familienrecht und Steuerrecht
Wir unterstützen Mandanten im Erbrecht sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich bei Themen wie Erbfolge, Erbverträgen, Testamenten und Pflichtteilsrecht. Unsere Tätigkeiten umfassen Testamentsvollstreckungen, Nachlassverwaltungen und Nachlasspflegschaften. Wir helfen Miterben in Erbengemeinschaften bei der Wahrung ihrer Interessen und führen Verhandlungen zur angemessenen Aufteilung. Gerichtlich setzen wir Auskunfts- und Pflichtteilsansprüche durch oder wehren diese ab.
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(Aktion endet am 31.07.2023)
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Erbrecht in Limburg
Das Erbrecht ist ein zentrales Rechtsgebiet, das sich mit der Übertragung von Vermögenswerten und Schulden nach dem Tod einer Person befasst. In Limburg, wie im gesamten Bundesgebiet, gilt das deutsche Erbrecht, welches im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt ist.
Möglichkeiten der Erbfolge
1. Gesetzliche Erbfolge
Die gesetzliche Erbfolge greift, wenn der Erblasser kein Testament oder einen Erbvertrag hinterlassen hat. Sie regelt die Verteilung des Nachlasses auf die gesetzlichen Erben. Die gesetzlichen Erben sind in verschiedene Ordnungen eingeteilt:
- Erben 1. Ordnung: Kinder und deren Abkömmlinge
- Erben 2. Ordnung: Eltern und deren Abkömmlinge (Geschwister, Nichten, Neffen)
- Erben 3. Ordnung: Großeltern und deren Abkömmlinge (Tanten, Onkel, Cousins)
- Erben 4. Ordnung: Urgroßeltern und deren Abkömmlinge
- Weitere entfernte Verwandte
Je näher der Verwandtschaftsgrad, desto höher ist die Erbordnung. Erben höherer Ordnungen schließen Erben niedrigerer Ordnungen von der Erbfolge aus.
2. Testamentarische Erbfolge
Um von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen, kann der Erblasser ein Testament oder einen Erbvertrag aufsetzen. In einem Testament legt der Erblasser fest, wer nach seinem Tod erben soll. Ein Testament kann handschriftlich oder notariell verfasst werden. In Limburg gelten hierbei dieselben Vorschriften wie im gesamten Bundesgebiet.
Ein Erbvertrag ist eine weitere Möglichkeit, die Erbfolge verbindlich zu regeln. Im Unterschied zum Testament wird der Erbvertrag von allen beteiligten Parteien unterzeichnet und bedarf der notariellen Beurkundung.
Pflichtteilsanspruch
Der Pflichtteil ist ein gesetzlich garantierter Mindestanteil am Erbe, der den nächsten Angehörigen – Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern, Kindern und in bestimmten Fällen den Eltern – zusteht, wenn sie durch ein Testament oder einen Erbvertrag von der Erbfolge ausgeschlossen wurden. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und kann nur in Geld verlangt werden.
Das passende Rechtsgebiet in Limburg nicht dabei?
Hier sehen Sie die alternativen Rechtsgebiete für Limburg:
Erbschaftssteuer
Die Erbschaftsteuer ist eine Abgabe, die auf den Erwerb von Vermögen durch Erbschaft oder Schenkung erhoben wird. In Limburg gelten die bundesweit gültigen Freibeträge und Steuersätze. Die Freibeträge und Steuersätze richten sich nach dem Verwandtschaftsgrad des Erben zum Erblasser:
- Ehegatten und eingetragene Lebenspartner: Freibetrag von 500.000 Euro, Steuersätze zwischen 7% und 30%
- Kinder und Stiefkinder: Freibetrag von 400.000 Euro, Steuersätze zwischen 7% und 30%
- Enkel: Freibetrag von 200.000 Euro, Steuersätze zwischen 7% und 30%
- Urenkel und Eltern: Freibetrag von 100.000 Euro, Steuersätze zwischen 7% und 30%
- Geschwister, Nichten, Neffen und andere Verwandte: Freibetrag von 20.000 Euro, Steuersätze zwischen 15% und 43%
Erbauseinandersetzung und Erbengemeinschaft
Wenn mehrere Personen gemeinsam erben, entsteht eine sogenannte Erbengemeinschaft. Die Mitglieder der Erbengemeinschaft verwalten den Nachlass gemeinsam und müssen sich über die Verteilung des Erbes einigen. Dies kann zu Konflikten führen, insbesondere wenn Immobilien oder Unternehmen Teil des Nachlasses sind. In solchen Fällen kann eine Erbauseinandersetzung notwendig werden, um den Nachlass aufzuteilen und die Erbengemeinschaft aufzulösen.
Erbschein
Der Erbschein ist ein amtliches Dokument, das die Erben als solche ausweist und ihre Erbquote feststellt. Er wird in Limburg vom zuständigen Amtsgericht ausgestellt und ist insbesondere bei der Abwicklung von Bankgeschäften, Grundstücksübertragungen und anderen Rechtsgeschäften erforderlich.
Testamentsvollstreckung
Die Testamentsvollstreckung dient dazu, den letzten Willen des Erblassers sicherzustellen. Der Testamentsvollstrecker ist eine vom Erblasser bestimmte Person oder Institution, die dafür verantwortlich ist, das Testament umzusetzen und den Nachlass zu verwalten. Die Testamentsvollstreckung kann von einem Fachanwalt für Erbrecht, einem Notar oder einer anderen Vertrauensperson übernommen werden.
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Neben der Regelung der Erbfolge ist es auch wichtig, Vorsorge für den Fall zu treffen, dass man selbst nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen. Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht es, eine Vertrauensperson damit zu betrauen, im Namen des Vollmachtgebers Entscheidungen zu treffen. Eine Patientenverfügung legt fest, welche medizinischen Maßnahmen im Falle einer schweren Krankheit oder eines Unfalls ergriffen werden sollen.
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