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Handelsrecht und Gesellschaftsrecht Limburg

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Christina Schmitt

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Handelsrecht und Gesellschaftsrecht

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Auf dem Gebiet des Handels- und Gesellschaftsrechts bieten wir unseren Mandanten Unterstützung im Bereich des Handelsstandes, der Handelsgeschäfte sowie des Rechts der Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Gemeinsam evaluieren wir die passende Rechtsform für ihr Unternehmen und kümmern uns um die Prüfung und Erstellung entsprechender Gesellschaftsverträge.

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Handelsrecht und Gesellschaftsrecht in Limburg

Das Handels- und Gesellschaftsrecht ist ein zentrales Rechtsgebiet im deutschen Wirtschaftsrecht, das sich mit der Gründung, Führung und Beendigung von Unternehmen und Gesellschaften befasst. In Limburg, wie im gesamten Bundesgebiet, gelten die Regelungen des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie weiterer einschlägiger Gesetze und Verordnungen.

Handelsrecht

Das Handelsrecht regelt die Rechtsverhältnisse der Kaufleute, die nach dem HGB definiert sind. Kaufleute sind Personen, die ein Handelsgewerbe betreiben, wobei ein Handelsgewerbe ein nachhaltiges, selbstständiges, planmäßiges und auf Gewinnerzielung gerichtetes Unternehmen ist. Das Handelsrecht in Limburg umfasst unter anderem das Firmenrecht, das Handelsvertreterrecht und das Handelsregisterrecht.

Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht befasst sich mit der Gründung, der Struktur und der Beendigung von Gesellschaften. In Limburg gelten hierfür die Regelungen des BGB und des HGB sowie weitere spezialgesetzliche Vorschriften. Das Gesellschaftsrecht umfasst insbesondere die Regelungen für Personengesellschaften wie die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG) sowie Kapitalgesellschaften wie die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Aktiengesellschaft (AG).

Gründung und Auflösung einer Gesellschaft

1. Gründung einer Gesellschaft
Die Gründung einer Gesellschaft erfordert in der Regel den Abschluss eines Gesellschaftsvertrags zwischen den Gesellschaftern. In Limburg gelten hierfür die allgemeinen Regelungen des BGB und des HGB sowie weitere spezialgesetzliche Vorschriften, die je nach Gesellschaftsform variieren können. Bei der Gründung einer GmbH oder AG sind beispielsweise besondere Formalitäten zu beachten, wie die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags und die Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister.

2. Beendigung einer Gesellschaft
Die Beendigung einer Gesellschaft kann aus verschiedenen Gründen erfolgen, wie zum Beispiel durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit, Kündigung durch einen Gesellschafter, Beschluss der Gesellschafter oder Insolvenz. In Limburg gelten für die Beendigung einer Gesellschaft die Regelungen des BGB und des HGB sowie weitere spezialgesetzliche Vorschriften, die je nach Gesellschaftsform variieren können. Die Beendigung einer Gesellschaft geht in der Regel mit der Abwicklung der Gesellschaft einher, die die Erfüllung der bestehenden Verbindlichkeiten und die Verteilung des verbleibenden Gesellschaftsvermögens an die Gesellschafter umfasst.

Das passende Rechtsgebiet in Limburg nicht dabei?

Hier sehen Sie die alternativen Rechtsgebiete für Limburg:

Haftung und Vertretung

1. Haftung
Im Handels- und Gesellschaftsrecht in Limburg spielt die Haftung der Gesellschafter und die Vertretung der Gesellschaft eine zentrale Rolle. Die Haftung der Gesellschafter variiert je nach Gesellschaftsform: Bei Personengesellschaften haften die Gesellschafter grundsätzlich unbeschränkt und persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft, während bei Kapitalgesellschaften die Haftung in der Regel auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist.

2. Vertretung
Die Vertretung der Gesellschaft wird in der Regel durch die Geschäftsführung oder den Vorstand wahrgenommen, wobei auch hier die Regelungen je nach Gesellschaftsform variieren können.

Handels- und Gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten

In Limburg, wie im gesamten Bundesgebiet, können handels- und gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten sowohl zwischen Gesellschaftern als auch zwischen der Gesellschaft und Dritten entstehen. Diese Streitigkeiten können beispielsweise die Auslegung von Gesellschaftsverträgen, die Haftung von Gesellschaftern und Geschäftsführern oder die Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen betreffen. Zur Beilegung dieser Streitigkeiten kann die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts oder die Durchführung eines Schiedsverfahrens erforderlich sein.

Handels- und Gesellschaftsrechtliche Beratung und Vertretung

Um in handels- und gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten in Limburg bestmöglich beraten und vertreten zu werden, ist es ratsam, einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Handels- und Gesellschaftsrecht zu konsultieren. Dieser kann bei der Gründung und Führung einer Gesellschaft, der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und der Durchsetzung von Rechten und Pflichten der Gesellschafter sowie der Geschäftsführung unterstützen. Darüber hinaus kann ein erfahrener Rechtsanwalt bei der Beilegung von handels- und gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten helfen und gegebenenfalls gerichtliche Verfahren führen.