Sie suchen oder brauchen einen Anwalt für Medizinrecht? Dann sind Sie hier richtig. Haben Sie als Patient das Gefühl, dass Ihr Arzt oder Zahnarzt Sie nicht richtig behandelt hat? Oder sind Sie als Mediziner mit dem Vorwurf von Behandlungsfehlern konfrontiert? In beiden Fällen finden Sie hier den richtigen Ansprechpartner, der sich kompetent um Ihr Anliegen kümmern kann. Als Patient sind Sie vermutlich von gesundheitlichen Folgen bedroht, die Sie nun mit finanziellen Entschädigungen auffangen wollen. Hier finden Sie den Anwalt, der sich für Sie und Ihre Interessen einsetzt. Als behandelnder Arzt könnte Rufschädigung und ein enormer wirtschaftlicher Schaden auf Sie zukommen, wenn Klagen wegen Behandlungsfehlern geführt werden oder im Raum stehen. Jetzt ist anwaltlicher Beistand besonders wichtig, der Sie in außergerichtlichen Angelegenheiten als auch vor Gericht vertritt. Nur so können Sie sicher sein, dass Ihre Interessen - ob als Patient oder Arzt - auch angemessen berücksichtigt werden.
Falls Sie noch unsicher sind, ob ein Anwalt für Medizinrecht überhaupt für Ihr Anliegen zuständig ist, könnten Sie zunächst in einer Erstberatung abklären, welche Fälle für eine anwaltlichen Beistand überhaupt in Frage kommen. Denn pauschal ist diese Frage nicht zu klären. Es kommt - wie in vielen anderen Dingen auch - auf den einzelnen Fall an, der ganz individuell betrachtet werden muss. In der Erstberatung erfahren Sie, wie die Rechtslage aussieht. Dann können Sie selbst entscheiden, ob Sie weitere rechtliche Schritte unternehmen wollen und wie diese aussehen sollen. Sie erfahren auch, welche Kosten auf Sie zukommen und können abklären, ob diese durch eine Rechtsschutzversicherung abgedeckt sind. Nach diesem ersten Beratungsgespräch haben Sie einen Überblick über das, was eventuell auf Sie zukommt und können gemeinsam mit Ihrem Anwalt weitere Schritte überlegen. Vielleicht ist bereits das Einschalten der Schlichtungsstelle bei Arzthaftungsfragen der Schritt, der Ihre Probleme ohne aufwendiges Gerichtsverfahren löst.
Als Rechtsfeld ist das Medizinrecht äußerst komplex und hat viele Berührungspunkte zum Strafrecht. Bevor sich ein Anwalt als Fachanwalt für Medizinrecht ausweisen darf, hat er 60 Fälle mit der Thematik Medizinrecht zu bearbeiten und einen Fachanwaltslehrgang von insgesamt 120 Stunden zu absolvieren. Er muss - laut Paragraph 14 b der Fachanwaltsordnung der Bundesrechtsanwaltskammer - nachweisen, dass er besondere Kenntnisse auf verschiedenen Gebieten vom Medizinrecht hat. Er muss zum Beispiel wissen, wie es mit der zivilrechtlichen und strafrechtlichen Haftung bei Behandlungen aussieht. Außerdem muss er sich auskennen über die Rechtslage bei privaten und gesetzlichen Krankenkassen, bei Vertragsärzten und Vertragszahnärzten und in der Pflegeversicherung. Er muss auch Kenntnisse haben über das Berufsrecht für Heilberufe, über Krankenhausrechte und die Grundzüge des Arzneimittelrechts und des Apothekenrechts kennen. Mit diesen Grundlagen ausgerüstet, ist es sehr wahrscheinlich, dass der Anwalt Ihr Anliegen auch vertreten kann. Sollte es jedoch um ganz spezielle Themen gehen, ist es sinnvoll, sich nach Anwälten umzuschauen, die sich auf dieses Thema spezialisiert haben. Denn auch im Medizinrecht kann sich ein Anwalt nochmal auf bestimmte Themen fokussieren. Mit einem Spezialisten für Ihr Thema dürfte sich für Sie als Klient die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass Ihre Interessen vor Gericht erfolgreich durchgesetzt werden können. Es lohnt sich also, genauer nachzufragen, welche Schwerpunkte die einzelnen Anwälte vertreten und sich dann für denjenigen zu entscheiden, der auch am meisten zum gewünschten Thema beitragen kann. Manche Kanzleien konzentrieren sich ausschließlich auf die Durchsetzung von arzthaftungsbedingten Ansprüchen; manche haben das Geburtsschadenrecht als spezielles Thema. Vergütungsrecht in Heilberufen, Abrechnungsfehler im Gesundheitswesen und Beratung bei Ansprüchen an Krankenkassen können weitere spezielle Themen sein, auf die sich eine Anwaltskanzlei fokussieren kann. Im Grunde aber ist jede Anwaltskanzlei für Medizinrecht in der Lage, das breite Spektrum von möglichen Schadensfällen und Anspruchsregelungen abzudecken. Manche Fachanwälte für Medizinrecht sind auch noch auf anderen Fachgebieten bewandert; sie sind doppelt oder sogar mehrfach qualifiziert. Zu der Palette möglicher Zusatzqualifikationen gehören Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht und Schadensersatz- und Schmerzensgeldrecht. Manche kennen sich auch zusätzlich aus mit dem Sozialrecht, dem Personenschutzrecht oder dem Vertragsrecht.
Das Hauptthema der Fachanwälte für Medizinrecht ist die rechtliche Beziehung zwischen Arzt und Patient. Dabei geht es auf Patientenseite um Haftungsansprüche bei vermuteter falscher Behandlung und um die Abwehr dieser Ansprüche auf Seiten der Ärzteschaft. Diese umfasst Humanärzte, Zahnärzte und Veterinäre. Patienten können mit Hilfe ihrer Anwälte auf Schmerzensgeld und Schadenersatz klagen, wenn Ärzte ihrer Sorgfaltspflicht bei Behandlungen oder Operationen nicht ordnungsgemäß nachgekommen sind. Im Falle von Behandlungsfehlern wird der medizinische Behandlungsweg genau aufgearbeitet und nachvollzogen, so dass ein genaues Schadensbild entsteht. Kann dabei nachgewiesen werden, dass eine Behandlung nicht nach medizinischen Standards erfolgt ist oder eine ungünstige Behandlungs- und Operationsmethode gewählt wurde, steht dem Patienten Schadensersatz zu. Dieser richtet sich nach der Höhe der Beeinträchtigung und kann z.B. Extrafahrtkosten, medizinische Mittel und Hilfsmittel einschließen; kann auch den Verdienstausfallschaden oder die Versorgung bei dauerhafter Schädigung umfassen. Auch bei Ansprüchen gegen Krankenkassen können die Fachanwälte tätig werden. Wenn Sie Therapien, Medikamente oder medizinische Hilfsmittel nötig haben, kommt es nicht selten vor, dass Ihre Krankenkasse die Kosten nicht so ohne weiteres übernehmen will. Hier kann ein Fachanwalt bei den gesetzlichen oder privaten Krankenkassen durchsetzen, dass Ihnen diese Mittel auch genehmigt werden. Das Medizinrecht beinhaltet aber noch wesentlich mehr Rechtsbereiche. Es geht u.a. auch um die rechtlichen Beziehungen von Ärzten untereinander und um die Regelungen bei der Honorierung von Medizinern. Fachanwälte für Medizinrecht können z.B. den Vertrag gestalten zwischen Ärzten, die in einer Gemeinschaftspraxis tätig sind und deren Vergütung regeln. Fachanwälte für Medizinrecht beschäftigen sich auch mit Fällen, bei denen Ärzten die Approbation entzogen wurde, sie beraten und vertreten Ärzte, Apotheker und Angehörige anderer Heilberufe bei allen Fragen, die das Berufsrecht, die Zulassung oder die Gründung einer eigenen Praxis betreffen. Wenn Sie ein medizinisches Rechtsanliegen haben, egal, ob von Patientenseite oder als Arzt, ist ein Anwalt für Medizinrecht Ihr passender Ansprechpartner.
Ob die Rechtsschutzversicherung die Kosten für einen Fachanwalt für Medizinrecht übernimmt, kann nicht eindeutig und pauschal beantwortet werden. Hier kommt es im Einzelnen auf die vorliegenden Vertragsbedingungen an. Schauen Sie sich Ihre Versicherungsunterlagen genau an. Selbst, wenn die Kostenübernahme erwähnt wird, ist das noch keine Garantie. Es könnte gewisse Ausschlussregelungen geben, die eventuell gerade in Ihrem Fall die Kostenübernahme nicht zum Inhalt haben. Eventuell kann Ihr Anwalt diese Recherche für Sie übernehmen. Erst, wenn die Kostenübernahme geklärt ist, sollten Sie weitere Schritte unternehmen.