Bundesverwaltungsgericht urteilt zur Vorratsdatenspeicherung
08. September 2023
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in einer aktuellen Entscheidung festgestellt, dass die anlasslose und flächendeckende Vorratsdatenspeicherung nicht mit dem Europarecht konform geht und somit als rechtswidrig anzusehen ist. Hintergrund der Entscheidung sind Klagen von zwei Telekommunikationsunternehmen. Bereits seit 2017 wurde die entsprechende Regelung aufgrund rechtlicher Bedenken nicht mehr angewandt. Das Bundesverwaltungsgericht hatte zuvor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) konsultiert, um die Vereinbarkeit der Vorratsdatenspeicherung mit EU-Recht zu klären. 2022 entschied der EuGH, dass Kommunikationsdaten der Bürger nicht ohne spezifischen Anlass gespeichert werden dürfen, obwohl gezielte und zeitlich begrenzte Datenspeicherung unter besonderen Bedingungen, wie beispielsweise bei einer ernsten Bedrohung für die nationale Sicherheit, ...