Vorratsdatenspeicherung-rechtswidrig

Bundesverwaltungsgericht urteilt zur Vorratsdatenspeicherung

08. September 2023

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in einer aktuellen Entscheidung festgestellt, dass die anlasslose und flächendeckende Vorratsdatenspeicherung nicht mit dem Europarecht konform geht und somit als rechtswidrig anzusehen ist. Hintergrund der Entscheidung sind Klagen von zwei Telekommunikationsunternehmen.

 

Bereits seit 2017 wurde die entsprechende Regelung aufgrund rechtlicher Bedenken nicht mehr angewandt. Das Bundesverwaltungsgericht hatte zuvor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) konsultiert, um die Vereinbarkeit der Vorratsdatenspeicherung mit EU-Recht zu klären. 2022 entschied der EuGH, dass Kommunikationsdaten der Bürger nicht ohne spezifischen Anlass gespeichert werden dürfen, obwohl gezielte und zeitlich begrenzte Datenspeicherung unter besonderen Bedingungen, wie beispielsweise bei einer ernsten Bedrohung für die nationale Sicherheit, möglich sei.

 

Die deutsche Regelung zur Speicherung bestimmter Daten, wie IP-Adressen, erfüllt nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts nicht die Vorgaben des Europarechts. Das Gericht monierte insbesondere das Fehlen objektiver Kriterien, die einen direkten Zusammenhang zwischen den gespeicherten Daten und dem damit verfolgten Ziel darstellen.

 

Bundesjustizminister mit klarer Linie

Bundesjustizminister Marco Buschmann betonte, dass die Entscheidung die Rechtswidrigkeit der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland bestätigt. Buschmann sprach sich für das Quick-Freeze-Verfahren aus, bei dem Ermittlungsbehörden bei Verdacht auf Straftaten relevante Daten bei Providern sichern können.

 

Stimmen aus Hessen und Bayern

Der hessische Justizminister Roman Poseck und Bayerns Justizminister Georg Eisenreich wiesen jedoch darauf hin, dass sowohl der EuGH als auch das Bundesverwaltungsgericht Möglichkeiten für die Speicherung von IP-Adressen zur Bekämpfung schwerer Kriminalität anerkannt haben. Sie betonten die Notwendigkeit einer solchen Regelung, insbesondere bei Fällen von Terrorismus und Kindesmissbrauch.

 

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann kritisierte den Bundesjustizminister scharf und warf ihm vor, den Datenschutz über den Kinderschutz zu stellen.

Abschließend begrüßte der Deutsche Journalistenverband die Entscheidung des Gerichts, da Journalisten durch die Vorratsdatenspeicherung besonders betroffen waren.