Verkehrskontrolle

THC-Grenzwert und der Führerschein

09. August 2023

Der aktuelle Entwurf des Cannabisgesetzes bringt für Autofahrer, die zwar unberauscht Auto fahren, jedoch Tage zuvor Cannabis konsumiert haben, keine Erleichterungen. Entgegen den Hoffnungen vieler Cannabis-Konsumenten bleibt die strikte Regelung im Verkehrsrecht trotz der geplanten Cannabis-Entkriminalisierung und der anschließenden Teilliberalisierung bestehen. Verkehrsrechtsexperten und medizinische Fachkräfte haben sich für eine Anpassung des Grenzwertes von THC im Blut ausgesprochen, der derzeit bei 1,0 Nanogramm (ng) pro Milliliter (ml) Blutserum liegt. Sie argumentieren, dass dieser Wert nicht notwendigerweise auf eine tatsächliche Beeinträchtigung der Fahrfähigkeit hinweist. Interessierte können den aktuellen Entwurf mit Stand vom 05.07.2023 hier nachlesen - alle bereits in Kraft getretenen Gesetze können Sie online kostenlos nachschlagen.

 

Forderung der Experten

Experten des 60. Deutschen Verkehrsgerichtstages im Jahr 2022 wiesen darauf hin, dass der aktuelle Grenzwert oft zu Sanktionen für Fahrer führt, die Cannabis vor längerer Zeit konsumiert haben und unbeeinflusst fahren. Ein Verstoß kann zu einem Bußgeld von mindestens 500 Euro, einem Fahrverbot und sogar dem Entzug des Führerscheins führen. Dies hat zu einer Forderung nach einer Anpassung des Grenzwertes geführt, um ihn realitätsnäher zu gestalten und nur tatsächlich beeinträchtigte Fahrer zu bestrafen. Untersuchungen deuten darauf hin, dass eine Beeinträchtigung erst bei einem THC-Wert zwischen 2 und 4 ng/ml erkennbar ist.

 

Führerscheinentzug trotz Fahrtauglichkeit

Die langsame Abbaumöglichkeit von THC im Körper führt dazu, dass auch Tage nach dem Konsum immer noch THC nachgewiesen werden kann, obwohl keine Beeinträchtigung mehr vorliegt. Dies steht im Kontrast zu Alkohol, der schneller aus dem System verschwindet.

 

Trotz der liberalen Haltung der Bundesregierung in anderen Aspekten der Cannabispolitik, zeigen sie bei diesem Thema wenig Flexibilität. Die zuständige Grenzwertkommission hat bisher nicht in den Gesetzgebungsprozess eingegriffen, obwohl ihre Expertise in diesem Bereich wertvoll wäre. Innerhalb der Grenzwertkommission gibt es allerdings unterschiedliche Meinungen, und einige Mitglieder warnen vor einer voreiligen Anhebung des Grenzwertes ohne eine solide wissenschaftliche Grundlage.

 

Verkehrsminister verweigert Arbeit

Der Verkehrsminister hat bisher nicht auf die Forderungen nach einer Anpassung des THC-Grenzwertes im Straßenverkehr reagiert, trotz Drucks aus verschiedenen politischen Lagern. Es gibt allerdings Stimmen aus der Politik, die sich für eine Anpassung des Grenzwertes stark machen und hoffen, dass dieser in der ersten Phase des neuen Cannabisabgabegesetzes behandelt wird. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Gesetzgebung in dieser Angelegenheit entwickeln wird.