Millionen Strafe aufgrund von GEO-Blocking gegen Valve und Co.
Die EU-Kommission hat vor über zweieinhalb Jahren Geldstrafen von insgesamt 7,8 Millionen Euro gegen mehrere Videospiel-Unternehmen, darunter Valve, Bandai Namco, Capcom, Focus Home, Koch Media und ZeniMax, verhängt. Der Vorwurf lag in der Anwendung von Geoblocking, um den freien Handel im EU-Binnenmarkt einzuschränken.
Hintergrund
Die Unternehmen sollen zwischen 2010 und 2015 Geoblocking-Praktiken genutzt haben, um zu verhindern, dass Nutzer Videospiele oder deren Aktivierungsschlüssel aus anderen Ländern, insbesondere aus dem Baltikum und Mittel- und Osteuropa, kaufen konnten. Der Hauptzweck dieses Geoblockings war es, den Kauf von Spielen zu günstigeren Preisen oder aufgrund von Wechselkursvorteilen zu verhindern.
Die EU-Kommission wertete dieses Vorgehen als einen unrechtmäßigen Eingriff in den freien Handel des Binnenmarkts. Valve reagierte auf diese Anschuldigungen mit Widerspruch und reichte eine Klage zur Aufhebung des Beschlusses beim Gerichtshof der Europäischen Union (Curia) ein. Sie argumentierten, mit der EU-Kommission zusammengearbeitet zu haben und legten Berufung ein.
Berufung ohne Erfolg
Jedoch hat der Gerichtshof der Europäischen Union diese Berufung nun abgelehnt. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Absprachen zwischen Valve und den anderen Publishern hauptsächlich dazu dienten, ihre eigenen Gewinnmargen und Lizenzgebühren zu maximieren. Valves Behauptung, dass Geoblocking wettbewerbsfördernde Auswirkungen habe, wurde vom Gericht zurückgewiesen. Das Gericht stellte klar, dass das Urheberrecht den Rechteinhabern zwar erlaubt, Lizenzen gegen Zahlung einer Vergütung zu erteilen, ihnen jedoch nicht das Recht gibt, künstliche Preisunterschiede zwischen abgegrenzten nationalen Märkten zu schaffen. Solche Praktiken stehen im Widerspruch zum Ziel eines einheitlichen Binnenmarktes in der EU.