Art.-15-DSGVO

Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO - Aktuelle Entscheidung des EuGH

12. April 2023

Die Entscheidung des EuGH zum Auskunftsanspruch

Der Auskunftsanspruch nach Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gibt Betroffenen das Recht, von verantwortlichen Unternehmen Informationen über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu erhalten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in aktueller Zeit Klarheit über den Umfang dieses Auskunftsanspruchs und die Pflichten der Unternehmen geschaffen.

 


Hintergrund der Entscheidung
In einem kürzlich ergangenen Urteil hat der EuGH wichtige Fragen zum Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO geklärt. Im Mittelpunkt der Entscheidung stand die Frage, in welchem Umfang Unternehmen verpflichtet sind, Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten herauszugeben.

 

Die Kernaussagen des EuGH-Urteils
Der EuGH hat in seinem Urteil klargestellt, dass der Auskunftsanspruch nicht unbegrenzt ist. Unternehmen müssen jedoch umfassend über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten informieren, einschließlich der Zwecke der Verarbeitung, der Kategorien der betroffenen Daten, der Empfänger oder Kategorien von Empfängern und der geplanten Speicherdauer.

 

Pflichten für Unternehmen im Zusammenhang mit dem Auskunftsanspruch


Bereitstellung von Informationen
Unternehmen sind verpflichtet, den betroffenen Personen alle relevanten Informationen über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zur Verfügung zu stellen. Dies umfasst insbesondere die Identität und die Kontaktdaten des Verantwortlichen, die Zwecke der Verarbeitung, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung und die Kategorien der betroffenen personenbezogenen Daten.

 

Reaktion auf Anfragen
Unternehmen müssen auf Anfragen von betroffenen Personen innerhalb einer Frist von einem Monat reagieren. Diese Frist kann in bestimmten Fällen um zwei weitere Monate verlängert werden. Bei einer Verlängerung muss das Unternehmen den betroffenen Personen die Gründe für die Verlängerung mitteilen.

 

Ausnahmen vom Auskunftsanspruch
Der Auskunftsanspruch ist nicht unbegrenzt. Es gibt bestimmte Ausnahmen, bei denen Unternehmen nicht verpflichtet sind, alle Informationen herauszugeben. Dazu gehören beispielsweise Fälle, in denen die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt würden oder die Herausgabe der Informationen die öffentliche Sicherheit gefährden würde.

 

Praktischet Leitfaden für Unternehmen zur Umsetzung des Auskunftsanspruchs


Etablierung eines effektiven Datenschutzmanagements
Unternehmen sollten ein effektives Datenschutzmanagement einrichten, um den Anforderungen des Auskunftsanspruchs gerecht zu werden. Dies kann die Ernennung eines Datenschutzbeauftragten und die regelmäßige Schulung der Mitarbeiter in Bezug auf Datenschutz und den Umgang mit Auskunftsersuchen umfassen.

 

Dokumentation der Datenverarbeitungsprozesse
Eine sorgfältige Dokumentation der Datenverarbeitungsprozesse und der involvierten Systeme ist unerlässlich, um den betroffenen Personen die geforderten Informationen im Rahmen des Auskunftsanspruchs zur Verfügung stellen zu können. Dies beinhaltet auch die Erstellung eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten gemäß Art. 30 DSGVO.

 

Implementierung von Verfahren zur Bearbeitung von Auskunftsersuchen
Unternehmen sollten klare Verfahren für den Umgang mit Auskunftsersuchen einführen, um eine zeitnahe und angemessene Reaktion auf die Anfragen der betroffenen Personen gewährleisten zu können. Dazu gehören die Festlegung von Zuständigkeiten, die Etablierung von Kommunikationswegen und die Vorbereitung von Vorlagen für die Beantwortung von Anfragen.

 

Nutzung von Technologien zur Unterstützung der Umsetzung des Auskunftsanspruchs
Die Nutzung von Technologien kann Unternehmen bei der Umsetzung des Auskunftsanspruchs unterstützen. Beispielsweise können automatisierte Systeme zur Identifizierung und Kategorisierung personenbezogener Daten sowie zur Erstellung von Auskunftsberichten eingesetzt werden.