Equal-Pay-Grundsatz

Gerichtsurteil stärkt Equal-Pay-Grundsatz in Deutschland

15. Februar 2023

Das Bundesarbeitsgericht hat in einem wegweisenden Urteil im Arbeitsrecht klargestellt, dass Arbeitgeber ihren weiblichen Beschäftigten kein niedrigeres Gehalt zahlen dürfen als ihren männlichen Kollegen, wenn diese die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten. Dieser Gerichtsurteil stärkt Equal Pay in Deutschland. Die Begründung, dass der männliche Kollege sein Gehalt "besser verhandelt" habe, sei kein zulässiges Unterscheidungskriterium.

 

Hintergrund des Verfahrens ist der Fall einer Außendienstmitarbeiterin im Vertrieb, die seit März 2017 bei ihrem Arbeitgeber beschäftigt ist. Zum Beginn Ihrer Beschäftigung betrug ihr Grundentgelt 3.500,00 Euro brutto, ab August 2018 richtete sich ihre Vergütung nach einem Haustarifvertrag mit einem neuen Eingruppierungssystem. Obwohl die für die Arbeitnehmerin maßgebliche Entgeltgruppe ein Grundentgelt in Höhe von 4.140,00 Euro brutto vorsah, zahlte ihr Arbeitgeber aufgrund einer Deckelungsregelung lediglich 3.620,00 Euro brutto.

 

Die Arbeitnehmerin hatte daraufhin Klage auf Zahlung einer Entgelt-Differenz erhoben und argumentiert, dass ihr männlicher Kollege für eine vergleichbare Tätigkeit ein höheres Grundentgelt erhalte. Das Bundesarbeitsgericht gab ihr Recht und begründete dies insbesondere mit dem Grundsatz der Entgeltgleichheit für Männer und Frauen im Arbeitsrecht.

 

Das Urteil ist wegweisend für die Durchsetzung des Equal-Pay-Grundsatzes im Arbeitsrecht und sendet ein wichtiges Signal an Arbeitgeber. Insbesondere bei der Einführung neuer Eingruppierungssysteme sollten Unternehmen darauf achten, dass Frauen und Männer gleichermaßen entlohnt werden und somit die Bestimmungen des Arbeitsrechts beachten.