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Erbrecht in Herborn

Das Erbrecht ist ein zentrales Rechtsgebiet, welches sich mit der Übertragung von Vermögenswerten und Schulden nach dem Tod einer Person befasst. In Herborn, wie im gesamten Bundesgebiet, gilt das deutsche Erbrecht, welches im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt ist.

 

Im Folgenden erhalten Sie über einige der wichtigsten Themengebiete des Erbrechts einen Überblick.

 

Gesetzliche Erbfolge und Gewillkürte Erbfolge

Im Erbrecht unterscheiden wir vor allem zwischen der gesetzlichen und der gewillkürten Erbfolge. Bei der gesetzlichen Erbfolge werden die Erben nach dem Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen und in sogenannte Ordnungen eingeteilt. Ehe- und Lebenspartner haben hierbei zusätzlich einen Erbanspruch. Trifft der Verstorbene hingegen eine eigenständige Entscheidung über die Verteilung seines Vermögens, bezeichnen wir dies als gewillkürte Erbfolge. Dies geschieht in der Regel durch ein Testament oder einen Erbvertrag.

 

Pflichtteilsansprüche

Der Pflichtteil ist eine besondere Regelung im Erbrecht, die den nächsten Verwandten eine Mindestteilhabe am Vermögen des Verstorbenen sichert. Selbst wenn der Erblasser den Pflichtteilsberechtigten in seinem Testament nicht bedacht hat, besteht dieser Anspruch weiterhin und kann eingefordert werden.

 

Erbschaftssteuer

Die Erbschaftssteuer spielt in der erbrechtlichen Beratung eine entscheidende Rolle. Abhängig von der Höhe des Erbes und dem Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen können hohe Steuern anfallen. Durch eine frühzeitige Planung und eine entsprechende Gestaltung des Testaments oder Erbvertrags kann die Steuerlast jedoch oft erheblich reduziert werden.

 

Erbscheinverfahren

Das Erbscheinverfahren ist ein unverzichtbarer Bestandteil des Erbrechts. Der Erbschein dient als amtlicher Nachweis der Erbenstellung und wird in der Regel vom Nachlassgericht ausgestellt. Er ist vor allem dann wichtig, wenn der Erbe seinen Anspruch gegenüber Dritten, beispielsweise Banken, geltend machen muss.

 

Testamentseröffnung

Die Testamentseröffnung ist ein wesentlicher Vorgang nach dem Tod des Erblassers. Dabei wird das hinterlassene Testament durch das Nachlassgericht eröffnet und die darin getroffenen Verfügungen bekanntgegeben. Es ist ein formaler Schritt, der für Transparenz sorgt und die Durchsetzung der letztwilligen Verfügungen des Verstorbenen ermöglicht.

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Nachlassabwicklung

Nach der Testamentseröffnung folgt die Nachlassabwicklung. Hierbei wird das Vermögen des Verstorbenen nach den Anordnungen des Testaments oder nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge verteilt. Dieser Prozess kann komplex sein, besonders wenn es um größere Vermögenswerte oder umstrittene Nachlässe geht.

 

Testament und Erbvertrag

Ein Testament ist eine der gängigsten Formen der Nachlassplanung und kann vom Erblasser selbstständig verfasst werden. Es bietet die Möglichkeit, über die Verteilung des Vermögens nach dem eigenen Tod zu bestimmen. Dabei kann der Erblasser eine oder mehrere Personen als Erben benennen und auch bestimmte Vermögensgegenstände einzelnen Personen zuordnen. Ein Erbvertrag hingegen wird zwischen dem Erblasser und einem oder mehreren Vertragspartnern geschlossen und bietet sich an, wenn verbindliche und nicht einseitig widerrufbare Regelungen getroffen werden sollen.

 

Vermächtnis und Auflage

Neben der Bestimmung von Erben kann der Erblasser in seinem Testament auch Vermächtnisse und Auflagen anordnen. Ein Vermächtnis bedeutet, dass eine bestimmte Sache oder ein Recht einer Person zugewendet wird. Diese Person wird dann Vermächtnisnehmer, ohne jedoch Erbe zu werden. Eine Auflage ist eine Verpflichtung, die der Erblasser einem Erben, Vermächtnisnehmer oder einem Dritten auferlegt.

 

Erbauseinandersetzung

Die Erbauseinandersetzung ist der Prozess, in dem die Erbengemeinschaft aufgelöst und das Erbe auf die einzelnen Miterben verteilt wird. Dies kann einvernehmlich durch einen Erbauseinandersetzungsvertrag geschehen oder, wenn keine Einigung erzielt werden kann, durch eine gerichtliche Auseinandersetzung.

 

Das Erbrecht umfasst also eine Vielzahl von Aspekten, die sowohl das private als auch das wirtschaftliche Leben betreffen. Es ist ein komplexes und umfangreiches Rechtsgebiet, das sowohl juristische Kenntnisse als auch ein Verständnis für die menschlichen Aspekte erfordert. Daher ist eine sorgfältige Planung und Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt unerlässlich.