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Familienrecht Limburg

ALEX Anwälte und Notare

Hans-Jürgen Schmidt

Rechtsanwalt Limburg
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Rechtsgebiete

Erbrecht, Familienrecht und Steuerrecht

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Limburger Straße 36, 65555 Limburg-Offheim

Deutschland

06431/98740

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Wir unterstützen Mandanten in Familienrechtsangelegenheiten, einschließlich Eheverträgen, Trennungsvereinbarungen, Unterhaltsansprüchen und Vermögensauseinandersetzungen. Außerdem vertreten wir sie in Scheidungsprozessen, Umgangs- und Sorgerechtsfragen sowie gerichtlichen Eilverfahren.

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Familienrecht in Limburg

Das Familienrecht ist ein weitreichendes Rechtsgebiet, das sich mit den rechtlichen Aspekten von Ehe, Partnerschaft, Familie und Verwandtschaft befasst. In Limburg, wie im gesamten Bundesgebiet, gelten die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und weiterer einschlägiger Gesetze.

Ehe

1. Eheschließung und eingetragene Lebenspartnerschaft
Die Eheschließung und die eingetragene Lebenspartnerschaft sind rechtlich verbindliche Institutionen, die eine Vielzahl von Rechten und Pflichten für die beteiligten Personen begründen. In Limburg gelten für die Eheschließung und die Eintragung einer Lebenspartnerschaft die bundesweit gültigen Vorschriften. Dazu gehört, dass beide Partner volljährig sein müssen und die Ehe oder Lebenspartnerschaft vor dem Standesamt geschlossen bzw. eingetragen wird.

2. Ehevertrag und Lebenspartnerschaftsvertrag
Um von den gesetzlichen Regelungen abzuweichen, können Ehegatten oder Lebenspartner in Limburg einen Ehe- oder Lebenspartnerschaftsvertrag abschließen. In diesen Verträgen können individuelle Vereinbarungen zu Themen wie Güterstand, Unterhalt, Versorgungsausgleich und Vermögensauseinandersetzung getroffen werden. Ehe- und Lebenspartnerschaftsverträge müssen notariell beurkundet werden, um rechtlich wirksam zu sein.

 

3. Scheidung und Aufhebung der Lebenspartnerschaft
Sowohl Ehen als auch eingetragene Lebenspartnerschaften können in Limburg unter bestimmten Voraussetzungen geschieden bzw. aufgehoben werden. Dazu gehört, dass die Lebensgemeinschaft zerrüttet ist und eine Wiederherstellung nicht mehr zu erwarten ist. Die Scheidung bzw. Aufhebung erfolgt durch einen gerichtlichen Beschluss des zuständigen Familiengerichts. Bei der Scheidung bzw. Aufhebung werden Regelungen zu Themen wie Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht, Vermögensaufteilung und Versorgungsausgleich getroffen.

 

Unterhalt

Der Unterhalt ist ein zentraler Aspekt des Familienrechts in Limburg. Unterhaltspflichtig sind Ehegatten oder Lebenspartner gegenüber dem jeweils anderen Partner sowie Eltern gegenüber ihren Kindern. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Bedarf des Unterhaltsberechtigten und der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen. Bei der Berechnung des Unterhalts wird in der Regel die sogenannte Düsseldorfer Tabelle herangezogen.

Das passende Rechtsgebiet in Limburg nicht dabei?

Hier sehen Sie die alternativen Rechtsgebiete für Limburg:

Sorge- und Umgangsrecht

Das Sorge- und Umgangsrecht regelt die Rechte und Pflichten der Eltern gegenüber ihren Kindern. In Limburg gelten die bundesweit gültigen Regelungen, wonach beiden Elternteilen grundsätzlich das gemeinsame Sorgerecht zusteht. Im Falle einer Trennung oder Scheidung kann das Sorgerecht auch auf einen Elternteil allein übertragen werden, wenn dies dem Kindeswohl entspricht. Das Umgangsrecht garantiert dem nicht sorgeberechtigten Elternteil regelmäßige Besuchskontakte zum Kind. Das Familiengericht kann im Streitfall Regelungen zur Ausgestaltung des Umgangs treffen.

Adoption

Die Adoption ist eine rechtliche Institution, die es ermöglicht, ein Kind als rechtliches Mitglied einer Familie aufzunehmen. In Limburg gelten die bundesweit gültigen Vorschriften zur Adoption, die im Adoptionsvermittlungsgesetz und im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt sind. Die Adoption erfordert eine Zustimmung der leiblichen Eltern sowie der Adoptiveltern und bedarf der Genehmigung durch das zuständige Familiengericht.

Vaterschaftsanfechtung und Vaterschaftsfeststellung

Die Vaterschaftsanfechtung und Vaterschaftsfeststellung sind rechtliche Verfahren, die in Limburg im Rahmen des Familienrechts durchgeführt werden können. Die Vaterschaftsanfechtung dient dazu, die rechtliche Vaterschaft eines Mannes aufzuheben, wenn Zweifel an seiner biologischen Vaterschaft bestehen. Die Vaterschaftsfeststellung hingegen hat das Ziel, die rechtliche Vaterschaft eines Mannes festzustellen, wenn diese bisher nicht anerkannt wurde. Beide Verfahren können vor dem zuständigen Familiengericht beantragt werden.

Gewaltschutz

Der Gewaltschutz ist ein wichtiger Aspekt des Familienrechts in Limburg, der den Schutz von Personen in gewalttätigen oder bedrohlichen familiären Situationen gewährleisten soll. Das Gewaltschutzgesetz ermöglicht es Betroffenen, beim Familiengericht Schutzanordnungen zu beantragen, wie zum Beispiel eine Kontaktsperre, ein Näherungsverbot oder die Zuweisung der gemeinsamen Wohnung. In dringenden Fällen kann auch eine einstweilige Verfügung erwirkt werden.

Um in familienrechtlichen Angelegenheiten in Limburg bestmöglich beraten und vertreten zu werden, ist es ratsam, einen Fachanwalt für Familienrecht zu konsultieren. Dieser kann helfen, individuelle Lösungen für die jeweilige Situation zu finden und die Interessen der betroffenen Personen effektiv zu vertreten.