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Steuerrecht Limburg

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Hans-Jürgen Schmidt

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Erbrecht, Familienrecht und Steuerrecht

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Steuerrecht in Limburg

Das Steuerrecht ist ein zentrales Rechtsgebiet im deutschen Rechtssystem, das die Erhebung und Festsetzung von Steuern sowie die Rechte und Pflichten der Steuerpflichtigen regelt. In Limburg, wie im gesamten Bundesgebiet, gelten die Regelungen der Abgabenordnung (AO) und des Einkommensteuergesetzes (EStG) sowie zahlreiche weitere einschlägige Gesetze und Verordnungen.

Steuerarten und Steuerpflicht

In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Steuerarten, die auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene erhoben werden. Zu den wichtigsten Steuerarten zählen die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer, die Umsatzsteuer, die Gewerbesteuer und die Grunderwerbsteuer. In Limburg gelten für die Steuerpflicht die allgemeinen Regelungen der AO, die besagen, dass natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften steuerpflichtig sind, sofern sie in Deutschland ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung haben.

Steuererklärung und Steuerberatung

1. Steuererklärung und Steuerfestsetzung
In Limburg, wie im gesamten Bundesgebiet, sind Steuerpflichtige verpflichtet, eine Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Die Steuererklärung dient dazu, die steuerlichen Sachverhalte offen zu legen und die Bemessungsgrundlagen für die Steuerfestsetzung zu ermitteln. Auf Grundlage der Steuererklärung erlässt das Finanzamt einen Steuerbescheid, der die festgesetzten Steuern und gegebenenfalls Steuervergütungen enthält. 

2. Steuerberatung und Steuerhilfe
Um in steuerrechtlichen Angelegenheiten in Limburg bestmöglich beraten und unterstützt zu werden, ist es ratsam, einen Steuerberater oder eine Steuerhilfeorganisation zu konsultieren. Diese können bei der Erstellung der Steuererklärung, der steuerlichen Gestaltung und der Durchsetzung von Rechten und Pflichten gegenüber dem Finanzamt helfen. Darüber hinaus können sie bei der Klärung von steuerrechtlichen Fragestellungen und der Beilegung von steuerrechtlichen Streitigkeiten unterstützen.

Das passende Rechtsgebiet in Limburg nicht dabei?

Hier sehen Sie die alternativen Rechtsgebiete für Limburg:

Überblick der wichtigsten Steuerarten

1. Einkommensteuer
Die Einkommensteuer ist eine der zentralen Steuerarten in Limburg und ganz Deutschland. Sie wird auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben und umfasst Einkünfte aus den sieben Einkunftsarten des EStG, wie zum Beispiel Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, selbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen oder Vermietung und Verpachtung. Die Einkommensteuer wird nach dem progressiven Tarif des EStG berechnet, der bei höheren Einkommen einen höheren Steuersatz vorsieht.

2. Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer ist eine Steuerart, die auf das Einkommen juristischer Personen erhoben wird, wie zum Beispiel Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder eingetragene Genossenschaften. In Limburg gelten für die Körperschaftsteuer die Regelungen des Körperschaftsteuergesetzes (KStG), das einen einheitlichen Steuersatz von 15% auf das Einkommen juristischer Personen vorsieht.

 

3. Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer, auch Mehrwertsteuer genannt, ist eine Steuer, die auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen erhoben wird. In Limburg gelten für die Umsatzsteuer die Regelungen des Umsatzsteuergesetzes (UStG), das einen Regelsteuersatz von 19% und einen ermäßigten Steuersatz von 7% für bestimmte Waren und Dienstleistungen vorsieht. Unternehmen sind verpflichtet, die Umsatzsteuer an das zuständige Finanzamt abzuführen und können im Rahmen des Vorsteuerabzugs die von ihnen gezahlte Umsatzsteuer geltend machen.

 

4. Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ist eine Steuer, die auf den Gewinn von Gewerbebetrieben erhoben wird. In Limburg gelten für die Gewerbesteuer die Regelungen des Gewerbesteuergesetzes (GewStG), das die Bemessungsgrundlagen und die Freibeträge für die Gewerbesteuer festlegt. Die Gewerbesteuer wird von den Kommunen erhoben und ist daher von der jeweiligen Kommune und deren Hebesatz abhängig. In Limburg kann der Hebesatz von der Stadt festgelegt werden und kann somit von anderen Kommunen abweichen.

 

5. Grunderwerbsteuer
Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die beim Kauf von Grundstücken und Immobilien anfällt. In Limburg gelten für die Grunderwerbsteuer die Regelungen des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG), das die Bemessungsgrundlagen und die Steuersätze für die Grunderwerbsteuer festlegt. Die Grunderwerbsteuer wird von den Bundesländern erhoben, wobei der Steuersatz je nach Bundesland unterschiedlich sein kann. In Hessen, zu dem auch Limburg gehört, beträgt der Steuersatz für die Grunderwerbsteuer derzeit 6%.