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Ordnungswidrigkeitenrecht Limburg
ALEX Anwälte und Notare
Michael Döbbelin


Rechtsgebiete
Ordnungswidrigkeitenrecht

Wir prüfen sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich Bußgeldbescheide bei Verkehrsordnungswidrigkeiten und bieten Beratung bereits ab dem Zeitpunkt, an dem ein Anhörungsbogen der zuständigen Bußgeldbehörde vorliegt. Unser Ziel ist es, ungerechtfertigte Bußgelder abzuwenden oder zu reduzieren und Ihnen bei der Bewältigung von Verfahren im Ordnungswidrigkeitenrecht zur Seite zu stehen.
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(Aktion endet am 31.07.2023)
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Ordnungswidrigkeitenrecht in Limburg
Das Ordnungswidrigkeitenrecht ist ein Rechtsgebiet, das sich mit rechtswidrigen und vorwerfbaren Handlungen befasst, die keine Straftaten darstellen, jedoch gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen und mit einem Bußgeld geahndet werden können. In Limburg, wie im gesamten Bundesgebiet, gelten die Regelungen des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) sowie weiterer spezifischer Vorschriften in den jeweiligen Fachgesetzen.
Definition und Zuständigkeit
1. Definition
Ordnungswidrigkeiten sind rechtswidrige und vorwerfbare Handlungen, die nicht den Charakter einer Straftat haben und keine gerichtliche Strafe nach sich ziehen. Sie sind im Ordnungswidrigkeitengesetz sowie in zahlreichen Fachgesetzen geregelt und können mit einer Geldbuße geahndet werden. Typische Beispiele für Ordnungswidrigkeiten sind Verkehrsverstöße, Lärmbelästigung oder Verstöße gegen das Gewerberecht.
2. Zuständigkeit
In Limburg sind, wie in anderen Städten auch, verschiedene Behörden für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständig. Dabei kann die Zuständigkeit je nach Art der Ordnungswidrigkeit variieren. So ist etwa die Stadtverwaltung für Verstöße gegen kommunale Vorschriften verantwortlich, während das Ordnungsamt oder die Polizei für Verkehrsverstöße zuständig sind. Bei umweltrechtlichen Verstößen ist hingegen die zuständige Umweltbehörde zuständig.
Bußgeldverfahren und Nebenfolgen
1. Bußgeldverfahren
Das Bußgeldverfahren ist das zentrale Verfahren im Ordnungswidrigkeitenrecht, mit dem Ordnungswidrigkeiten geahndet werden. Es beginnt mit der Feststellung einer Ordnungswidrigkeit durch die zuständige Behörde, die dann einen Bußgeldbescheid erlassen kann. Dieser Bußgeldbescheid enthält Informationen über den Tatvorwurf, die festgesetzte Geldbuße und eventuelle Nebenfolgen, wie zum Beispiel ein Fahrverbot bei Verkehrsverstößen.
2. Nebenfolgen
Neben der Geldbuße können bei Ordnungswidrigkeiten auch weitere Nebenfolgen eintreten. Bei Verkehrsverstößen sind dies beispielsweise Fahrverbote, Punkte im Fahreignungsregister („Flensburg“) oder die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU). Bei gewerberechtlichen Verstößen kann die zuständige Behörde unter Umständen auch die Gewerbeerlaubnis entziehen oder Auflagen erteilen.
Das passende Rechtsgebiet in Limburg nicht dabei?
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Rechtsmittel
Gegen einen Bußgeldbescheid können Betroffene innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der zuständigen Behörde eingelegt werden. Wird der Einspruch als unbegründet abgelehnt, kann das Bußgeldverfahren vor dem zuständigen Amtsgericht weitergeführt werden. In diesem Fall wird das Verfahren zu einer Gerichtsverhandlung, in der die Betroffenen die Möglichkeit haben, sich durch einen Anwalt vertreten zu lassen.
Verjährung
Ordnungswidrigkeiten unterliegen einer Verjährungsfrist, nach deren Ablauf die Ordnungswidrigkeit nicht mehr geahndet werden kann. Die Verjährungsfrist beträgt in der Regel drei Monate ab dem Zeitpunkt der Begehung der Ordnungswidrigkeit, kann jedoch in bestimmten Fällen auch länger sein. Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten beträgt die Verjährungsfrist beispielsweise sechs Monate. Die Verjährung kann jedoch durch bestimmte Maßnahmen, wie zum Beispiel die Zustellung eines Bußgeldbescheids, unterbrochen werden.
Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit dem Corona-Virus
Im Zuge der Corona-Pandemie wurden in Limburg und im gesamten Bundesgebiet zahlreiche neue Ordnungswidrigkeiten eingeführt, um die Einhaltung der entsprechenden Schutzmaßnahmen durchzusetzen. Verstöße gegen die Maskenpflicht, Abstandsregeln oder Quarantänevorschriften können mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden. Die Ahndung dieser Ordnungswidrigkeiten obliegt den örtlichen Gesundheitsämtern und Ordnungsbehörden.
Das Ordnungswidrigkeitsrecht ist ein weitreichendes Rechtsgebiet, das eine Vielzahl von rechtlichen Fragestellungen und Konflikten umfasst. Um in Ordnungswidrigkeitenverfahren in Limburg bestmöglich beraten und vertreten zu werden, ist es ratsam, einen Anwalt mit Erfahrung im Ordnungswidrigkeitenrecht zu konsultieren. Dieser kann helfen, individuelle Lösungen für die jeweilige Situation zu finden, die Rechte der Betroffenen effektiv zu vertreten und möglicherweise eine Reduzierung der Geldbuße oder eine Abwendung weiterer Nebenfolgen zu erreichen.
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